Arbeitsrecht
Arbeitsrecht - Ihr Anwalt bei Kündigung & Co.
Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag: Schildern Sie Ihren Fall per WhatsApp. Für die Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen.
Die Beratung übernimmt ein zugelassener Rechtsanwalt und ist honorarpflichtig (Abrechnung nach RVG). Für die Vermittlung über ChatAnwalt entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Im Arbeitsrecht gibt es eine Frist, die über fast alles entscheidet: Gegen eine Kündigung muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht sein. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam — unabhängig davon, wie angreifbar sie inhaltlich war.
Über ChatAnwalt senden Sie das Kündigungsschreiben als Foto und schildern die Umstände. Ein Partneranwalt schätzt ein, wie die Erfolgsaussichten stehen und ob eine Abfindung realistisch ist. ChatAnwalt selbst erbringt keine Rechtsberatung.
Auch beim Aufhebungsvertrag lohnt der Blick vor der Unterschrift: Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, die sich mit einer anderen Formulierung vermeiden lässt.
KI-generiertTypische Fälle
Womit Ratsuchende zu uns kommen
Kündigung erhalten
Die drei Wochen laufen ab Zugang. Zu prüfen sind Form, Frist, Sozialauswahl und Betriebsratsanhörung.
„Ich habe gestern die Kündigung bekommen, betriebsbedingt. Bin seit sechs Jahren dort."
Aufhebungsvertrag vorgelegt
Der Arbeitgeber drängt auf schnelle Unterschrift. Häufig geht es um Sperrzeit und Abfindungshöhe.
„Mein Arbeitgeber will, dass ich bis morgen einen Aufhebungsvertrag unterschreibe."
Lohn wird nicht gezahlt
Ausstehende Vergütung sollte zügig geltend gemacht werden, oft gelten kurze Ausschlussfristen im Vertrag.
„Mein Arbeitgeber zahlt seit zwei Monaten kein Gehalt und vertröstet mich."
Häufige Fragen
Was Ratsuchende wissen wollen
Wie lange habe ich Zeit für die Kündigungsschutzklage?
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Die Klage muss innerhalb dieser Frist beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Kündigungsschutzverfahren verhandelt.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ungeprüft. Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und verzichtet auf den Kündigungsschutz.
Was kostet das Verfahren?
Die anwaltliche Tätigkeit ist honorarpflichtig. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.
Ihren Fall schildern
Ein zugelassener Partneranwalt sieht sich Ihr Anliegen an — ohne Kanzleitermin, ohne Formular.
Die Beratung übernimmt ein zugelassener Rechtsanwalt und ist honorarpflichtig (Abrechnung nach RVG). Für die Vermittlung über ChatAnwalt entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.